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   OLG Hamm, 23.10.2014 - I-4 U 92/14   

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https://dejure.org/2014,35071
OLG Hamm, 23.10.2014 - I-4 U 92/14 (https://dejure.org/2014,35071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2014 - I-4 U 92/14 (https://dejure.org/2014,35071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - I-4 U 92/14 (https://dejure.org/2014,35071)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    E-Bay-Verkäufer darf seine Händlereigenschaft nicht tarnen; Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 204/10

    Begriff des Unternehmers i .S. von § 14 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Eine unternehmerische (gewerbliche) Tätigkeit, an die im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, setzt (lediglich) eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, GRUR 2009, 871 - Ohrclips; Senat, MMR 2013, 717; Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11; MMR 2011, 537).

    Die auf Dauer angelegte und damit planmäßige Tätigkeit ist abzugrenzen von einer bloß ab und an erfolgenden, sich also in gelegentlichen Geschäftsakten erschöpfenden Tätigkeit (Senat, MMR 2011, 537).

    Verkäufe aus Privatvermögen, mögen sie auch einen gewissen Umfang erreichen (z.B. Haushaltsauflösung), begründen daher zwar zumeist keine Unternehmereigenschaft (Senat, MMR 2011, 537).

    Ob ein Anbieter von Waren auf einer Jnternetplattform wie Ebay solchermaßen gewerblich oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (Senat, Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11 - , juris; MMR 2011, 537).

    Für eine gewerbliche Betätigung können dabei vor allem der wiederholte Handel mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen (Senat, MMR 2013, 717), das Angebot erst kurz zuvor erworbener Waren (Senat, MMR 2011, 537), eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters (Senat, MMR 2011, 537) oder Verkaufsaktivitäten für Dritte (Senat, MMR 2011, 537) sprechen.

  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 4 U 147/12

    Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Eine unternehmerische (gewerbliche) Tätigkeit, an die im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, setzt (lediglich) eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, GRUR 2009, 871 - Ohrclips; Senat, MMR 2013, 717; Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11; MMR 2011, 537).

    Für eine gewerbliche Betätigung können dabei vor allem der wiederholte Handel mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen (Senat, MMR 2013, 717), das Angebot erst kurz zuvor erworbener Waren (Senat, MMR 2011, 537), eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters (Senat, MMR 2011, 537) oder Verkaufsaktivitäten für Dritte (Senat, MMR 2011, 537) sprechen.

    Auch die Anzahl der getätigten Verkäufe oder die Zahl der vorliegenden Bewertungen durch Käufer - als Indiz für die Anzahl der getätigten Verkäufe - können von Bedeutung sein (Senat, MMR 2013, 717).

  • OLG Hamm, 05.01.2012 - 4 U 161/11

    Wettbewerbswidrigkeit des Auftretens als Privatverkäufer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Eine unternehmerische (gewerbliche) Tätigkeit, an die im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, setzt (lediglich) eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, GRUR 2009, 871 - Ohrclips; Senat, MMR 2013, 717; Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11; MMR 2011, 537).

    Ob ein Anbieter von Waren auf einer Jnternetplattform wie Ebay solchermaßen gewerblich oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (Senat, Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11 - , juris; MMR 2011, 537).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Eine unternehmerische (gewerbliche) Tätigkeit, an die im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, setzt (lediglich) eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, GRUR 2009, 871 - Ohrclips; Senat, MMR 2013, 717; Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11; MMR 2011, 537).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2007 - 6 W 66/07

    Wettbewerbverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Es ist jedoch keinesfalls zwingend, Verkäufe aus Privatvermögen regelmäßig dem nicht-unternehmerischen Bereich zuzuordnen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2007 - 6 W 66/07 juris).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Darlegungs- und beweispflichtig für die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 UWG ist der Verletzer, mithin hier die Beklagte (vgl. BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte\ GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale; Köfr/er/Bornkamm, 32. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.25).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Darlegungs- und beweispflichtig für die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 UWG ist der Verletzer, mithin hier die Beklagte (vgl. BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte\ GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale; Köfr/er/Bornkamm, 32. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.25).
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